Abgeltungssteuer

11. September 2007 | Von admin | Kategorie: Steuern

Die neue einheitliche Abgeltungssteuer von 25 Prozent, die auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, tritt zwar erst im Jahr 2009 in Kraft. Anleger sollten aber schon jetzt ihre Finanzplanung auf die neue Regelung hin anpassen.
Sie bringt für viele Kunden steuerliche Vorteile, ist im Vergleich zur bisherigen Besteuerung für viele Anlagen niedriger und darüber hinaus einheitlich und transparent. Einen leicht verständlichen Überblick zu den Neuerungen geben beispielsweise die Volksbanken und Raiffeisenbanken in der aktuellen Broschüre “VR aktuell: Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ab 2009″.

Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent

Für Anlagen, die derzeit mit einem Steuersatz von bis zu 45 Prozent belegt werden, wie beispielsweise Sparbücher, Festgeldkonten, Bundesschatzbriefe oder Rentenfonds, werden ab 2009 nur noch 25 Prozent Abgeltungssteuer erhoben. Andererseits werden künftig Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen auch außerhalb der bislang geltenden einjährigen Spekulationsfrist in die Besteuerung einbezogen. Hierzu zählen zum Beispiel Anlageformen wie Aktien, Investmentfonds, Anleihen oder Zertifikate. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist regelmäßig nur noch erforderlich, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.

Freistellungsaufträge bleiben

Kapitalerträge können auch künftig bis zu 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro bei zusammen veranlagenden Ehegatten vom Steuerabzug freigestellt werden. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben also weiter gültig. Unterhält ein Anleger sämtliche Kapitalanlagen bei einer Bank, kann diese in vollem Umfang mögliche Verluste mit Erträgen verrechnen, ausländische Quellensteuern auf die anfallende Abgeltungssteuer anrechnen sowie den erteilten Freistellungsauftrag optimal ausführen. Die Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne findet auf alle Wertpapiere Anwendung, die ab 1. Januar 2009 neu erworben werden (z.B. Anleihen, Aktien, Investmentanteile). Zertifikate werden einbezogen, wenn sie nach dem 14. März 2007 erworben und nach dem 30. Juni 2009 veräußert oder eingelöst werden.

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