Bausparen und Steuer

5. Oktober 2007 | Von admin | Kategorie: Steuern

Kurz vor Jahresende nutzen viele die Gelegenheit zum Steuersparen oder die Zuwendungen ihres Bausparvertrags zum Erwerb einer Eigentumswohnung. Viele Kaufwillige sehen sie als interessante Geldanlage oder als die Alternative zum Bau eines eigenen Hauses.
Den Versprechen von Verkäufern und dem ersten Augenschein sollte man allerdings nicht blauäugig vertrauen, rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). So gilt es, nicht nur die Wohnung selbst genau unter die Lupe zu nehmen, sondern auch den Zustand von Keller, Dach, Fassade und Balkonen. Künftiger Renovierungsbedarf wird auf alle Wohnungsbesitzer umgelegt – das kann unvorhergesehen teuer werden. Besonderes Augenmerk lenkt der BSB auch auf Kaufvertrag, Gemeinschaftsordnung und Teilungserklärung. Letztere legt fest, wo die Trennung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum verläuft, während die Gemeinschaftsordnung die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern und dem Verwalter regelt. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder Neubauwohnung, die noch im Bau oder erst in Planung ist, sollte der Erwerber vor der Bezahlung genau prüfen, ob die jeweils vereinbarten Bauabschnitte bereits in der vereinbarten Qualität ausgeführt sind und gegebenenfalls die Zahlung zurückhalten. Wer keine unangenehmen Überraschungen erleben will, kann beim Kauf im Alt- und Neubau einen Bauherrenberater hinzuziehen.

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