Fondsgebundene Lebensversicherungen

5. Oktober 2007 | Von admin | Kategorie: Steuern

Fondsgebundene Lebensversicherungen werden immer beliebter, wenn es um die private Vorsorge fürs Alter geht. Dabei legt der Versicherer einen Teil der Beiträge in Fonds an. Garantien auf das Ersparte gab es bei Fondspolicen bislang allerdings nicht. Anders z.B. beim Garantie- und Vorsorgeplan der KarstadtQuelle Versicherungen: Der monatliche Sparanteil der Prämie fließt in einen “Target Click Fond” von ABN Amro. Sven Matthies, Director Sales bei ABN Amro Asset Management, erläutert die Vorzüge.

  • Welche Vorteile haben fondsgebundene Lebensversicherungen gegenüber klassischen?

Über eine fondsgebundene Lebensversicherung investieren die Versicherten auch in die weltweiten Wertpapiermärkte. Die Chancen auf eine attraktive Rendite sind dort sehr hoch – besonders beim langfristigen Sparen.

Das Investment in Fonds bietet aber auch ein gewisses Risiko. Bei der Altersvorsorge will man jedoch auf “Nummer sicher” gehen …

Garantiefonds mit einer festen Fälligkeit sind in einem solchen Fall das richtige Produkt. Der Fonds investiert zunächst in Aktien und schichtet dann immer mehr in sichere Anlagen wie festverzinsliche Wertpapiere um. Bei Fälligkeit ist der gesamte Betrag in sicheren Wertpapieren angelegt.

  • Was ist gegenüber anderen Garantie-Fonds das Besondere an Ihrer Höchststandsgarantie?

Damit die Abbildung der Garantie nicht zu Lasten der Rendite geht, hat der Fonds eine Barreserve, die für die Anlage in chancenreiche Aktienmärkte bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung steht.

  • Wie sichern Sie denn die jeweiligen Höchststände ab?

Die Garantie wird über die festverzinslichen Wertpapiere abgebildet, in die der Fonds investiert. Bei jedem neuen Höchststand werden genau so viel neue Rentenpapiere hinzugekauft, wie für die neue, höhere Garantie erforderlich sind. Die übrigen Gelder bleiben in den Aktienmärkten investiert.

  • Welche Altersvorsorgeprodukte werden denn von der neuen Abgeltungssteuer profitieren?

“Wenn der Versicherte oder Sparer sein Geld selbst verwaltet und Wertpapiere umschichtet, unterliegen die realisierten Gewinne künftig in der Regel der Abgeltungssteuer. Die Erträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden dagegen erst bei Fälligkeit besteuert. Läuft der Vertrag länger als zwölf Jahre und hat der Versicherte bei Ablauf das 60. Lebensjahr vollendet, erfolgt die Besteuerung sogar nur zur Hälfte.”
Bei Lebensversicherungen ist es ähnlich wie bei Krediten.

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