Empfänger von Arbeitslosengeld könnenn von den Argenturen für Arbeit auch überhöhte Mieten – beziehungsweise für Eigenheime entsprechende Kreditzinsen als “Mietersatz” bezahlt verlangen. Im Regelfall jedoch für max. 6 Monate.
Sind die Kreditzinsen fast dreimal so hoch wie für den entsprechenden gemieteten Wohnraum, so ist die Zahlung der Arbeitsagentur nach Ablauf der Übergangsfrist zu reduzieren. Denn das Eigenheim der Arbeitslosen ist zwar als Vermögen geschützt, der Schutz dient jedoch nur dazu seinen Lebensmittelpunkt zu erhalten, nicht aber “das Vermögensobjekt” als solches”.
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