Lebensversicherung für Kredit beleihen
29. April 2009 | Von mr-plus | Kategorie: Finanzen, KrediteImmer dann, wenn ein finanzieller Engpass droht und viele Menschen sich scheuen, bei ihrer Bank einen Kredit zu beantragen, kommt ihnen die Idee, an die Lebensversicherung, die eigentlich als Ergänzung zur Altersvorsorge gedacht war, heranzugehen und sie zu kündigen.
Wie unbedacht eine solche Entscheidung ist sieht der Betreffende spätestens dann, wenn er den Scheck mit dem ausgezahlten Betrag in Händen hält. Denn anders als vielleicht viele erwarten, richtet sich der Auszahlungsbetrag bei der Kündigung einer Versicherung zunächst einmal nicht nach der Versicherungssumme sondern nach dem Rückkaufwert. Und dieser wiederum richtet sich nach der Anzahl der bereits bezahlten Versicherungsjahre.
Was bei einer Versicherungskündigung aber viel schwerer wiegt ist die Tatsache, dass mit dieser Kündigung auch der Versicherungsschutz verloren geht. Was das bedeutet, kann man sich leicht ausmalen, vor allem wenn die Lebensversicherung einmal deswegen abgeschlossen wurde, um die Familie bei vorzeitigem Versterben des Versicherungsnehmers finanziell abzusichern oder der Versicherungsnehmer selbst eine Lebensversicherung als Altersvorsorge abgeschlossen hat, da er z. B. als Selbstständiger keine Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann. Für eine erneute Absicherung der Angehörigen müsste dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Lebensversicherung abgeschlossen werden mit der Folge, dass die Versicherungssumme und damit die Ablaufleistung aufgrund des späteren Eintrittsalters bei Abschluss der Versicherung niedriger ausfällt.
Aus diesen Gründen hat ein Versicherungsnehmer, der seine Lebensversicherung kündigt, im Grunde genommen doppelt verloren, sodass sich jeder gut überlegen sollte, bei einem vorübergehenden finanziellen Engpass die Lebensversicherung zu kündigen.
Vielmehr sollte in den Fokus der Überlegungen eine Beleihung der Versicherung treten. Hier bleibt für den Versicherten der Versicherungsschutz bestehen und er kann bei Ablauf der Versicherung mit einer Auszahlung rechnen.
Denn auch eine Beleihung einer Lebensversicherung kann nur in der Höhe des aktuell gültigen Rückkaufwertes erfolgen. Die Beleihungssumme schmälert zwar die Versicherungssumme und damit auch die Ablaufleistung, dennoch erhält der Versicherte zum Ende der Laufzeit eine Kapitalzahlung.
Wichtig zu wissen bei der Beleihung einer Lebensversicherung ist zudem, dass der Versicherte neben den Zinsen, die er für die vorzeitige Auszahlung des Geldbetrages als Darlehen zahlen muss, immer weiter auch die Zahlung der Raten für die Lebensversicherung veranlassen muss.
Praktisch läuft eine Beleihung so ab, dass der Versicherte bei einer Bank seines Vertrauens um ein Darlehen bittet und die Bank sich in die Police der Lebensversicherung als Gläubiger über den Darlehensbetrag eintragen lässt.
